FG Düsseldorf: Keine Steuerermäßigung für freiwillige Vorauszahlungen auf Handwerkerleistungen

Sep 16, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass kein Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei Leistung einer Vorauszahlung in Betracht kommt, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird.