FG Düsseldorf: Kindergeldanspruch und Freizügigkeitsberechtigung einer nach Geburt nicht berufstätigen Mutter

Aug. 25, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die den Kindergeldanspruch einer aufgrund einer Schwangerschaft und Entbindung nicht mehr erwerbstätigen EU-Ausländerin begründende nachwirkende Arbeitnehmereigenschaft endet nach Ablauf eines Zeitraums von 12 Monaten nach der Geburt des Kindes, so das FG Düsseldorf.