FG Düsseldorf: Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts

Mai 16, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts bei Vorliegen eines beruflichen Veranlassungszusammenhangs als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden können.