FG Düsseldorf: Zuordnung von verpachteten Ackerflächen zum Verwaltungsvermögen

Sep. 11, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Zur landwirtschaftlichen Nutzung überlassene Ackerflächen, die zum Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft gehören, sind laut Urteil des FG Düsseldorf unabhängig vom Vorliegen einer Betriebsverpachtung im Ganzen nicht dem Verwaltungsvermögen zuzuordnen.