FG Hamburg: Kosten des Insolvenzenzverfahrens

Apr 5, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Hamburg hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass die Kosten des Insolvenzenzverfahrens weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.