FG Hamburg : Vermietungsabsicht bei Wohnungsrecht

Juli 2, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Hamburg hat entschieden, dass die Nutzung einer Immobilie durch einen dinglich Wohnungsberechtigten keine Vermietungsabsicht des Eigentümers begründet – selbst dann nicht, wenn zusätzlich ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung waren daher nicht anzuerkennen.