FG Köln: Änderung eines Steuerbescheides mit Vorläufigkeitsvermerk

Mai 8, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Der Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO ermöglicht lediglich eine Änderung zu Gunsten des Steuerpflichtigen. Das hat das FG Köln entschieden.