FG Köln: Anteilsübertragungsgewinn als Arbeitslohn

Sep. 4, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Gewinne aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen gehören zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und nicht zu den Einkünften aus Gewerbetrieb im Sinne von § 17 EStG, wenn der Gewinn rechtlich und tatsächlich an die weitere Ausübung der Geschäftsführertätigkeit geknüpft ist. So hat das FG Köln entschieden.