FG Köln: Berichtigungsfähigkeit einer Rechnung

Sep. 23, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Köln hat entschieden, dass ein Dokument nur dann eine berichtigungsfähige Rechnung ist, wenn es Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, zur Leistungsbeschreibung, zum Entgelt und zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält.