FG Köln: Verspätungszuschlag trotz Flutkatastrophe und Unkenntnis rechtmäßig

Juli 17, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Wer seine Einkommensteuererklärung deutlich zu spät abgibt, muss zwingend einen Verspätungszuschlag zahlen, ohne Rücksicht darauf, ob die Verspätung entschuldbar war. Das bestätigt ein neues Urteil des FG Köln.