FG München: Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude

Okt. 24, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG München hat zur Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude entschieden und klargestellt: Wurde eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen, sind diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen.