FG München: Erbschaftsteuer-Befreiung für Familienheim bei verzögertem Einzug

Mai 12, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die Steuerbefreiung für ein Familienheim setzt unter anderem voraus, dass der Erwerber nach dem Erbfall die Wohnung unverzüglich für eigene Wohnzwecke nutzt. Nach mehr als 6 Monaten wird die Selbstnutzung nur unter strengen Anforderungen anerkannt, so das FG München.