FG München: Steuerbefreiung für ein Familienheim

Sep. 1, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die Steuerbefreiung für ein Familienheim findet laut dem FG München keine Anwendung, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe seinen Lebensmittelpunkt nicht in dem maßgeblichen Wohngrundstück haben.