FG Münster: Abzug von Studienkosten der Kinder als Betriebsausgaben

Aug 28, 2023 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die von einer Ärztin für ihre eigenen Kinder im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in der Praxis übernommenen Studienkosten sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. So entschied das FG Münster.