FG Münster: Auskunft über Mandantenforderungen eines Rechtsanwalts

Apr. 17, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Im Rahmen einer Vermögensauskunft muss ein Rechtsanwalt auch die Namen und Anschriften seiner Mandanten angeben, gegen die er Honorarforderungen hat. Dies hat das FG Münster in einem im Rahmen eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung entschieden.