FG Münster: Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden

Okt 6, 2023 | Uncategorized | 0 Kommentare

Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind nach einer Entscheidung des FG Münster die Finanzgerichte zuständig. Verlagt werden muss muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber.