FG Münster: Ermäßigte Besteuerung bei Teilabgaben von Versicherungsbeständen eines Handelsvertreters

Juni 11, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Werden zwischen einem Handelsvertreter und einer Versicherungsgesellschaft Teilabgaben von Versicherungsbeständen vereinbart, so können nach Auffassung des FG Münster ermäßigte Einkünfte nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG vorliegen, wenn die Teilabgaben jeweils eine eigenständige Funktion erfüllen.