FG Münster: Ermessensausübung bei Festsetzung von Verspätungszuschlägen

Sep 29, 2023 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die Finanzbehörde ist von Amts wegen verpflichtet, neue Ermessensentscheidungen (§ 5 AO) zu treffen, wenn sich durch die Herabsetzung der Steuer die für die Ausübung des Ermessens maßgebenden Umstände geändert haben. So urteilte das FG Münster.