FG Münster: Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben bei DBA-Freistellung

Juli 16, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Münster hat entschieden, dass eine Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG auch dann zu erfolgen hat, wenn die fiktiven nicht abziehbaren Betriebsausgaben funktional bei einer ausländischen Betriebsstätte angefallen wären, die nach einem DBA freigestellt ist.