FG Münster: Keine doppelte Haushaltsführung bei zu kurzer Fahrzeit

Mrz 18, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Münster hat entschieden, dass keine doppelte Haushaltsführung anzuerkennen ist, wenn die Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte etwa eine Stunde beträgt.