FG Münster: Keine Inanspruchnahme eines Erben für Kfz-Steuer bei ungeklärter Erbfolge

Juli 17, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Münster hat entschieden, dass das Hauptzollamt potenzielle Erben für nach dem Tod der Erblasserin entstandene Kfz-Steuern nicht in Anspruch nehmen darf, wenn die Erbfolge noch nicht geklärt ist.