FG Münster: Keine Wiedereinsetzung bei unterlassener Bearbeitung eines Klageauftrags

Jul 17, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Wenn der Auftrag, Klage zu erheben, in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten nicht bearbeitet wird und daher die Klagefrist versäumt wird, ist keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.