FG Münster : Maßgeblicher Betrachtungszeitpunkt einer Einbringung

Okt. 28, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Münster hat entschieden, dass die Voraussetzungen einer Sacheinlage im Sinne des § 20 Abs. 1 UmwStG im Zeitpunkt des tatsächlichen Abschlusses des Einbringungsvertrags vorliegen müssen und nicht im Zeitpunkt des steuerlichen Übertragungsstichtags.