FG Münster: Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts

Okt. 16, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Münster hat entschieden, dass Prozesskosten zur Erlangung von nachehelichem Unterhalt nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte über dem Existenzminimum hat.