FG Nürnberg: Haftungsbeträge als Werbungskosten

Sep 26, 2023 | Uncategorized | 0 Kommentare

Zahlungen aufgrund einer Haftung nach § 69 AO sind grundsätzlich (nachträgliche) Werbungskosten, wenn die haftungsauslösende Pflichtverletzung während der Tätigkeit als Geschäftsführer verursacht wurde und ein objektiver Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der beruflichen Tätigkeit besteht. So entschied das FG Nürnberg.