FG Rheinland-Pfalz: Erlass von Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen

Juli 31, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Nach § 227 AO können die Finanzbehörden Zinsansprüche ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Dabei müssen nach einer Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz solche Umstände außer Betracht bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt.