FinMin Sachsen: Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen

Juni 23, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das Sächsisches Staatsministerium der Finanzen hat sich in einem Erlass mit der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG für Tanzschulen beschäftigt.