Fristverlängerung wegen Corona: Festsetzung von Verspätungszuschlagen bei gesetzlich verlängerter Abgabefrist

März 1, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Nach § 152 AO wird die Festsetzung eines Verspätungszuschlags in manchen Fällen vorgenommen, ohne dass hierfür ein Ermessensspielraum besteht oder es einer Ermessensentscheidung bedarf.