Gefährdung der Existenzgrundlage: Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

Sep 24, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Unter der Existenzgrundlage i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ist nur die materielle Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen zu verstehen. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, wann Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können.