Hessisches FG: Aufzeichnungspflichten bei häuslichem Arbeitszimmer

Aug. 1, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Eine reine Belegsammlung mit Aufaddieren der Positionen nach Abschluss des Veranlagungszeitraums genügt der Aufzeichnungspflicht nach § 4 Abs. 7 EStG nicht. Dies gilt auch für sog. Bagatellfälle bei Freiberuflern. So hat das Hessische FG entschieden.