Hessisches FG: Elektronischer Rechtsverkehr bei einer im eigenen Namen erhobenen Klage

Jan 17, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das Hessische FG hat sich im Rahmen einer Kostenentscheidung dazu geäußert, ob ein Steuerberater bei einer im eigenen Namen erhobenen Klage verpflichtet ist, seine Erklärung, die Hauptsache sei erledigt, per Telefaxschreiben übermitteln kann, oder ob eine elektronische Einreichung nach § 52a FGO erforderlich ist.