LfSt Bayern: Änderung von Steuerbescheiden bei rückwirkenden Ereignissen

Feb 15, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das LfSt Bayern hat sich mit der Korrekturnorm des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO befasst, wonach es möglich ist, Ereignisse, die bei Erlass des Bescheides noch nicht vorgelegen haben, nachträglich steuerlich zu berücksichtigen, wenn sie in die Vergangenheit zurückwirken.