LfSt Rheinland-Pfalz: Steuerliche Behandlung von Weinbaubetrieben ohne Buchführung

Juli 22, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das LfSt Rheinland-Pfalz hat in einer Verfügung zur Gewinnermittlung von Weinbaubetrieben, die keine vollständige Buchführung vorweisen können, Stellung genommen.