Niedersächsisches FG: Aufwendungen für Kleidungsstücke und Accessoires durch Influencer

Mrz 18, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Aufwendungen einer Mode-Influencerin/Mode-Bloggerin für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Accessoires sind – unabhängig vom betrieblichen Nutzungsumfang – nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, da es sich nicht um typische Berufskleidung handelt. So hat das Niedersächsische FG entschieden.