Niedersächsisches FG: Nutzung von Nebengebäuden beeinflusst Berechnung der Grundsteuer nicht

Juni 18, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Nebengebäude wie Garagen oder Abstellräume auf einem Grundstück, das ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird, gelten ebenfalls als Teil der Wohnnutzung. Das Niedersächsische FG hat klargestellt, dass solche Nutzflächen nicht automatisch eine andere Nutzung begründen können.