Das Niedersächsische FG hat in seinem September-Newsletter auf eine Mitteilung des Landesamts für Steuern Niedersachsen hingewiesen. Laut einer Allgemeinverfügung ruhen anhängige und zukünftige Einspruchsverfahren gegen Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und damit verbundene Einsprüche gegen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag bis zur Rechtskraft einer Entscheidung.