Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt ohne die Finanzierungsdarlehen anteilig mit zu übertragen, so kann er künftig die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen. So hat das Niedersächsisches FG entschieden.