Noch bis Ende Dezember diesen Jahres können Arbeitgeber ihren Beschäftigten die sogenannte Inflationsausgleichsprämie (IAP) als Leistung zur Abmilderung der Inflation gewähren – steuerfrei bis zu einem Betrag von 3.000 EUR. Vorsicht ist jedoch im Zusammenhang mit dauerhaften Lohnerhöhungen geboten.