Revisionsverfahren anhängig: Nachlaufende Betriebsausgaben bei steuerbefreiten Photovoltaikanlagen

Okt 31, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Seit dem VZ 2022 wurde mit § 3 Nr. 72 EStG für kleinere PV-Anlagen eine Steuerbefreiung eingeführt, sodass für diese keine einkommensteuerliche Relevanz mehr besteht. Können nachlaufende Betriebsausgaben, die Jahre vor 2022 betreffen, nun noch steuermindernd berücksichtigt werden?