Sächsisches FG: Bereitstellung von Gesundheits-Apps ist umsatzsteuerpflichtig

Okt. 21, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Nach einem Urteil des Sächsischen FG ist die Überlassung von Gesundheits-Apps nicht als Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.