Sächsisches FG: Grundbesitzbewertung für Grunderwerbsteuerzwecke mit dem niedrigeren gemeinen Wert

Aug. 21, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das Sächsische FG hat geurteilt, dass nach § 198 BewG der Verkehrswert gem. § 194 BauGB zum Bewertungsstichtag maßgebend ist. Nur tatsächlich wirkende Wertänderungen sind zu berücksichtigen. Abschläge für ungeplante künftige Investitionen sind im typisierten Verfahren unzulässig.