Sächsisches FG: Verluste aus russischen Wertpapieren steuerlich nicht abziehbar

Apr. 21, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Verluste wegen der fehlenden Handelbarkeit russischer Staatsanleihen und russischer Aktien können im Jahr 2022 nicht bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das hat das Sächsische FG entschieden.