Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Corona-Hilfen: Festsetzung auf Null nicht allein wegen fehlender Unterlagen

Aug. 26, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das OVG Münster begrenzt die Reichweite des Vorbehalts der Endabrechnung: Die Bewilligungsstelle darf eine bewilligte Corona-Hilfe im Schlussbescheid nicht ohne Weiteres auf Null setzen, weil nachträglich angeforderte Unterlagen fehlen. Das eröffnet Chancen in laufenden Rückforderungsverfahren.