Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Corona-Soforthilfe: VG Köln verneint Verjährung des Erstattungsanspruchs

Juni 17, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das VG Köln verneint die Verjährung des Erstattungsanspruchs bei der NRW-Soforthilfe, wenn die Rückzahlung über einen Schlussbescheid durchgesetzt wird. Die Entscheidung weicht von einem früheren Urteil ab und ist nicht rechtskräftig.