Das VG Hamburg hat seine Rechtsprechung geändert. Für Beihilfen nach dem 30.6.2022 schließt sich das Gericht nun dem OVG Münster an. Die Entscheidung weist beihilferechtliche Schwächen auf, ist nicht rechtskräftig – und kontrastiert mit der EuGH-Vorlage derselben Kammer in anderer Sache.

