Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: OVG Münster: Verwaltungspraxis bei Überbrückungshilfen schlägt FAQ

Feb. 18, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das OVG Münster hat klargestellt, dass bei Überbrückungshilfen nicht der Wortlaut der Förderrichtlinie, sondern die tatsächliche Verwaltungspraxis maßgeblich ist. Zudem gilt: Nach dem 30.6.2022 sind Bewilligungen nur noch bei sicherem Rechtsanspruch möglich.