Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: VG Hamburg legt deutsche Überbrückungshilfen dem EuGH vor

Apr. 15, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das VG Hamburg hat dem EuGH Fragen zur Auslegung des Befristeten Rahmens bei den Corona-Überbrückungshilfen vorgelegt. Im Kern geht es hierbei um die Frage: Mussten Unternehmen für Corona-Überbrückungshilfen einen Liquiditätsengpass nachweisen? Der Beschluss widerspricht der NRW-Linie und betrifft alle offenen Verfahren.