Sonderausgabenabzug: Zahlungen an Förderverein als Schulgeld

Jan 19, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Bei Besuch einer Schule in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule sind Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 EStG 30 % des Entgelts, höchstens 5.000 EUR, das für ein Kind entrichtet wird (ohne Beherbergung, Betreuung und Verpflegung), für das Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld besteht.