Steuerberaterplattform: Zweifel an der aktiven Nutzungspflicht des beSt durch den BFH

Jun 6, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Berufsträgern steht seit dem 1.1.2023 mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung, sodass gerade in finanzgerichtlichen Verfahren seit diesem Zeitpunkt vorbereitende Schriftsätze & Co. als elektronische Dokumente zu übermitteln sind. Der BFH hat jedoch in jüngster Rechtsprechung diese strenge Nutzungspflicht des beSt entschärft. Was dieses im Einzelfall bedeutet, ist nachfolgend zu betrachten.