Das BMF hat seinen Erlass zur „Steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern“ zuletzt Ende 2020 neu gefasst. Schwerpunktmäßig geht es darin um Streitfragen bei der ersten Tätigkeitsstätte, der Mahlzeitengestellung und der doppelten Haushaltsführung. Inzwischen sind weitere Zweifelsfälle gerichtlich entschieden oder anhängig geworden.